NOTRUF: (0800) 111 15 15
#teampfotenretter

Nachfolgend findet Ihr eine Übersicht aller Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Solltet Ihr hier einen Notfall haben wendet Euch bitte ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle oder den Polizei-Notruf 110. Dort kann dann der zuständige Jagdausführungsberechtigte informiert werden, welcher alles Weitere übernimmt.

Tierrarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind:

  • Haarwild:
    • Wisent (Bison bonasus L.),
    • Elchwild (Alces alces L.),
    • Rotwild (Cervus elaphus L.),
    • Damwild (Dama dama L.),
    • Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK),
  • Rehwild (Capreolus capreolus L.),
  • Gamswild (Rupicapra rupicapra L.),
  • Steinwild (Capra ibex L.),
  • Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS),
  • Schwarzwild (Sus scrofa L.),
  • Feldhase (Lepus europaeus PALLAS),
  • Schneehase (Lepus timidus L.),
  • Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.),
  • Murmeltier (Marmota marmota L.),
  • Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER),
  • Luchs (Lynx lynx L.),
  • Fuchs (Vulpes vulpes L.),
  • Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN),
  • Baummarder (Martes martes L.),
  • Iltis (Mustela putorius L.),
  • Hermelin (Mustela erminea L.),
  • Mauswiesel (Mustela nivalis L.),
  • Dachs (Meles meles L.),
  • Fischotter (Lutra lutra L.),
  • Seehund (Phoca vitulina L.);
  • Federwild:
    • Rebhuhn (Perdix perdix L.),
    • Fasan (Phasianus colchicus L.),
    • Wachtel (Coturnix coturnix L.),
    • Auerwild (Tetrao urogallus L.),
    • Birkwild (Lyrurus tetrix L.),
    • Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus),
  • Haselwild (Tetrastes bonasia L.),
  • Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN),
  • Wildtruthuhn (Meleagris gallopavo L.),
  • Wildtauben (Columbidae),
  • Höckerschwan (Cygnus olor GMEL.),
  • Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und Branta SCOPOLI),
  • Wildenten (Anatinae),
  • Säger (Gattung Mergus L.),
  • Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.),
  • Bläßhuhn (Fulica atra L.),
  • Möwen (Laridae),
  • Haubentaucher (Podiceps cristatus L.),
  • Großtrappe (Otis tarda L.),
  • Graureiher (Ardea cinerea L.),
  • Greife (Accipitridae),
  • Falken (Falconidae),
  • Kolkrabe (Corvus corax L.).

Die Länder können weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen.Zum Schalenwild gehören Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.Zum Hochwild gehören Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild

Nach Landesrecht unterliegen dem Jagdrecht:

  • Waschbär (Procyon lotor L.), 
  • Marderhund (Nyctereutes procynoides), 3. Mink (Mustela vison S.),
  • Nutria (Myocastor coypus),
  • Rabenkrähe (Corvus corona L.),
  • Elster (Pica pica L.),
  • Nilgans (Alopochen aegyptiacus).
Notruf
Botschafter

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Wir freuen uns, hier zukünftig unsere Botschafter:innen des TIER-NOTRUF.de vorstellen zu dürfen. Diese sind Personen des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft oder der Politik, die die Arbeit des TIER-NOTRUF.de schätzen und unterstützen wollen.
Die Funktion der Botschafter:innen besteht ausschließlich aus einer räpresäntativen Tätigkeit und ist mit keinerlei finanziellen Verpflichtungen auf beiden Seiten verbunden. 

  • Dominic Dussault

    Domminic Dussault
     CTO INNOTAS AG - Schweiz

  • Christian Ehrlich

    Christian Ehrlich
    Produzent DOGMA TV

  • Martin Knauder

    Martin Knauder
    Hundetrainer und Gründer
    kb logo

Sollten Sie jemanden kennen, der als Botschafter für den TIER-NOTRUF.de in Frage käme oder hieran interessiert ist, so melden Sie sich gerne unter kontakt@tier-notruf.de.

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Hier finden Sie die Kontaktdaten, wenn es NICHT um einen Notfall geht.

Natürlich können Sie uns auch über unser Kontaktformular jederzeit anschreiben.

Presseanfragen richten Sie bitte ausschließlich an presse@tier-notruf.de.

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Bitte haben Sie Verständnis, dass das Büro in unserer Verwaltung nicht immer besetzt ist, da auch dies ehrenamtlich betrieben wird. In der Zeit von Mo - Fr von 8 - 17 Uhr ist in der Regel dort jemand zu erreichen. Andernfalls läuft ein Anrufbeantworter, auf den Sie aufsprechen können. Wir rufen dann zurück.

Bitte melden Sie über unser Büro KEINE Notfälle.

Gebühren

Gebühren

Diese berechnen sich wie folgt: (Handy bitte quer nehmen)

  brutto
Einsatzpauschale 145,00 €
Nachtzuschlag 22 - 6 Uhr 45,00 €
je gefahrener Kilometer entfällt
Verbrauchsmaterial/Medikamente je nach Verbrauch 15€/30€
Desinfektion - falls erforderlich 15,00 €
Transport TA/TK - falls erforderlich 75,00 €
Wartezeit TA/TK- falls anfällt 45,00 €
Rücktransport - falls gewünscht 75,00 €
Einsatzpauschale Fundhund - zahlt der Besitzer 65,00 €
Such- und Fangeinsatz gegen Spende und Auslagenerst.
Wildtiereinsätze - Fahrtkostenerstattung
für das ehrenamtliche Mitglied
10,00 €
Einsätze mit Drohnen zur Tiersuche, Kitzrettung sowie zur Personensuche erfolgen grundsätzlich ehrenamtlich und ohne Berechnung.

gegen Spende und Auslagenerstattung

Intensivverlegungen:

je Fahrtkilometer

je Mitarbeiter und Stunde

 

1,50 €

30,00 €

Für Anrufe erreichen Sie uns jederzeit unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 111 15 15.

Bitte beachten Sie, dass die Einsatzpauschalen mit Beauftragung fällig werden, auch dann, wenn der Einsatz abbestellt wird.

Die Einsatzkosten werden von uns vor Ort berechnet und müssen in bar, per EC-Karte oder per PayPal beglichen werden. Eine Rechnungsstellung ist nicht möglich.

Gegen die Kosten eines Notfalleinsatzes können Sie sich bei uns mit unserem Schutzbrief absichern. Für Schutzbriefinhaber sind die entsprechenden Einsätze bei uns kostenfrei.

 
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